April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf

Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 7.5.2019

VG Rathaus

Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.04.2019
2. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019 getroffenen Beschlüsse
3. Städtebauförderung: kommunales Förderprogramm der Gemeinde Uttenreuth
4. Städtebauförderung Sanierungskonzept Esperstr. 18 b “Alte Schule”
5. Bebauungsplanverfahren „Adlitz-südwest“ in der Gemeinde Marloffstein; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6. Zukunft der Uttenreuther Friedhöfe – neue Erweiterungsfläche für eine Bestattung unter Bäumen – neue Gedenkstelen für die Wiesenbestattung; Entwicklung einer Baumbestattungsfläche in Uttenreuth, Vortstellung des Gesamtkonzeptes zum Friedhof Uttenreuth, Beplanung der Friedhofserweiterungsfläche, Baumpflanzungen auf der Friedhofserweiterungsfläche
7. Standortentscheidung Neubau Feuerwehrgerätehaus Uttenreuth
8. Verkehrssituation im Erlanger Osten
9. Außengelände der Montessori Schule Erlangen
10. Planfeststellung für die Verlegung der St 2240 “Erlangen-Eschenau” bei Dormitz (Ortsumgehung) vom 20.12.2013 mit Tektur vom 27.09.2018

Es fehlen: Hr. Ruth (Bürgermeister), Fr. Kuttenhofer (CSU), Hr. Seufert (CSU), Fr. Schobert (CSU), Hr. Leeb (BG)

Bürgerfragestunde
Will man nun eine StUB auf der Straße bauen? Hr. Horlamus (2. Bürgermeister): Es wird derzeit nur eine Studie erstellt, über eine Planung wird später nachgedacht. Hr. Hirschmann berichtet aus dem Kreistag: Die Busversorgung des Ostens sei nochmals verbessert worden, wesentlich mehr Busse seien nicht mehr möglich.
Wann wird es einen Projektplan geben, der aufzeigt, wo die Gemeinde mit welchem Projekt steht? Hr. Horlamus wird die Frage an den Bürgermeister weitergegeben.
Wann wird das Kanalsystem in der Raiffeisenstraße erneuert? Die Arbeiten waren für dieses Jahr geplant. Hr. Horlamus wird die Frage an die Verwaltung weitergeben.
Wann wird der Habernhofer Weg wieder komplett asphaltiert werden? Hr. Horlamus wird die Frage an die Verwaltung weitergeben.

TOP 3. Städtebauförderung: kommunales Förderprogramm der Gemeinde Uttenreuth
Hr. Wittmann vom beauftragten Planungsbüro stellt die Satzung vor. Sie sei vom Bürgermeister bereits mit der Regierung abgesprochen worden. Es habe nur 2 kleine Korrekturen gegeben. Vom Gemeinderat müsse nun festgelegt werden, wie hoch und mit welcher Deckelung gefördert werden solle. Eine Fibel mit Beispielen müsse noch erstellt werden und solle auch den Bürgern vorgestellt werden.
Folgendes Vorgehen gelte bei einem Förderantrag: Das Büro prüfe das Vorhaben und erstelle ein Protokoll, die Pläne werden bei der Gemeinde eingereicht, der Auftraggeber müsse 3 Angebote einholen, der Zuschuss berechne sich aus dem günstigsten Angebot, die Rechnungen werden auf Plausibilität geprüft, bei Eigenleistungen werde nur das Material bezuschusst.
Zur Verbesserung des Ortsbildes könne die Regierung eine weitere Maßnahme fordern. Evtl. könnten Härtefälle am Rand des Sanierungsgebietes später mit aufgenommen werden. Neubauten können nicht gefördert werden. Von der Fördersumme bekomme die Gemeinde 60% über die Städtebauförderung zurück.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Programm zunächst 5 Jahre gelten soll und dass an den geförderten Maßnahmen 10 Jahre keine Änderungen vorgenommen werden dürfen. Die Maßnahme muss teurer als 2500€ sein. Die Förderung soll 30 % der Kosten betragen.
Mit 4 Gegenstimmen wird die Fördersumme je Bauherr auf 25.000€ gedeckelt.

TOP 4. Städtebauförderung Sanierungskonzept Esperstr. 18 b “Alte Schule”
Wird vertagt, da die Planerin nicht anwesend ist.

TOP 5. Bebauungsplanverfahren „Adlitz-südwest“ in der Gemeinde Marloffstein; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde keine Einwände gegen das Vorhaben vorbringt.

TOP 6. Zukunft der Uttenreuther Friedhöfe – neue Erweiterungsfläche für eine Bestattung unter Bäumen – neue Gedenkstelen für die Wiesenbestattung; Entwicklung einer Baumbestattungsfläche in Uttenreuth, Vorstellung des Gesamtkonzeptes zum Friedhof Uttenreuth, Beplanung der Friedhofserweiterungsfläche, Baumpflanzungen auf der Friedhofserweiterungsfläche
Wird vertagt, da das Angebot noch nicht eingegangen ist.

TOP 7. Standortentscheidung Neubau Feuerwehrgerätehaus Uttenreuth
Hr. Horlamus: Die Gemeinde könne ein Grundstück östlich der Polizei erwerben. Die Lage sei sowohl vom Feuerwehrkommandanten als auch vom Kreisbrandrat befürwortet worden. Daher sei nun über den Standort der neuen FW zu entscheiden.
Hr. Scherzer (CSU): Der Standort neben der Polizei sei zentraler für Uttenreuth und Weiher als der Standort neben dem Rathaus. Das Grundstück sei günstiger. Der Emissionsschutz sei einfacher umzusetzen. Es sei eine Vorratsfläche möglich, die benötigt werde, wenn z.B. die Löschgruppe Weiher nicht mehr erhalten werden könne.
Hr. Funk (BG) stimmt ihm voll zu und weist darauf hin, dass die Gemeinden Buckenhof und Spardorf eine VG-Feuerwehr abgelehnt haben, was einen Standort neben dem Rathaus nicht mehr notwendig macht.
Hr. Hirschmann (GAL) sieht 2 Vorteile des östlichen Standortes: die Ortsmitte bleibe für andere Zwecke frei und die Planung der Feuerwehr könne von der des Maißgeländes getrennt werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) regt an, als 2. Teilabschnitt der Staatsstraßensanierung den östlichen Ortseingang vorzusehen, damit die Feuerwehr problemlos angefahren werden könne, wenn sie fertig ist.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Wie kommen die Feuerwehrler zum Haus, wenn es nochmals einen Unfall wie am Kirchenweg, mit Vollsperrung der Staatsstraße gibt? Hr. Funk (BG): die Einsätzkräfte kommen aus verschiedenen Richtungen z.B. auch aus Weiher, zudem werden auch andere Wehren alarmiert und die Feuerwehrler seien fitt genug, um ein Stück des Weges zu laufen.
Das neue Feuerwehrhaus soll östlich der Polizei errichtet werden – einstimmig.

TOP 8. Verkehrssituation im Erlanger Osten
Hr. Horlamus: Der Bürgermeister habe, wie vom Gemeinderat beauftragt, beim Treffen der Bürgermeister aus dem Osten von Erlangen nach einer Beteiligung an den Kosten für eine Studie zur Durchführbarkeit einer Planung für eine Südumgehung von Uttenreuth gefragt. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt.
Hr. Hirschmann (GAL): Die Anregung für eine erneute Untersuchung, ob eine StUB bis mindestens Neunkirchen förderfähig ist, sei vom VGN ausgegangen. Dieser habe auch die Datenbasis zur Verfügung gestellt, nach der sich die Förderfähigkeit geändert haben könnte. Nun gehe es darum, den Ostast in die Planung aufzunehmen. Erst später sei über den Bau zu entscheiden. Der Bau der Umgehung müsse vom staatl. Bauamt angestoßen werden. Die naturschutzrechtliche Situation habe sich seit der letzten Entscheidung nicht geändert. Ein Tunnel sei überdimensional teurer.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Der Auftrag aus der Februarsitzung sei abgearbeitet, damit sei das Thema erledigt.
Hr. Scherzer (CSU): Man könne sich nicht nur auf ein Verkehrsmittel fixieren. Wenn bei den Bürgermeistern nichts zu erreichen war, sei es logisch nun mit diesem Antrag weiter zu arbeiten. Zudem bezweifele er, dass ein Umsiedeln der Heidelerchen nicht möglich sein solle, er habe auch noch keine an der Eisenstraße gesehen.
Fr. Kreitz (GAL): Wenn man eine Heidelerche nicht kenne, könne man sie nicht beobachten. Nur bei neuen Ideen zur Straße wäre eine neue Studie sinnvoll und man könne Geld dafür ausgeben.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) hält die Darstellung von Hr. Scherzer für unlauter: Die neue Vorstudie zur StUB habe Sinn, weil sich Bevölkerungszahlen geändert haben, aber die rechtliche Situation für die Umgehung sei gleichgeblieben. Das europäische Recht besage, dass nie wieder eine Straße an einer Stelle gebaut werden dürfe, an der einmal Heidelerchen genistet haben. Dies könne nur durch einen EU-Austritt geändert werden.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): In der Sitzungsvorlage stehe, dass der Bürgermeister bereits ein Vorgespräch mit dem zu beauftragenden Anwalt geführt habe und dieses habe ergeben, dass sich die rechtliche Situation für eine Südumgehung eher noch verschärft habe. Es mache doch keinen Sinn Geld für ein Gutachten auszugeben, dessen Ergebnis man bereits kenne.
Die Erstellung eines Gutachtens wird mit 8:4 Stimmen abgelehnt.

TOP 9. Außengelände der Montessori Schule Erlangen
Hr. Horlamus: Die Montessori-Schule dürfe auf ihrem Gelände beim Gut Eggenhof keine Toilette aufstellen, da dieses im Wasserschutzgebiet liege. Am südöstlichen Ende des Spielplatzes am Froschweiher soll ein Toilettenhaus gebaut werden. Die Gemeinde werde den Grund günstig verpachten.
Einstimmig

TOP 10. Planfeststellung für die Verlegung der St 2240 “Erlangen-Eschenau” bei Dormitz (Ortsumgehung) vom 20.12.2013 mit Tektur vom 27.09.2018
Hr. Horlamus: Die Gemeinde brachte bereits 2014 Einwendungen vor. Von diesen 14 Punkten wurden lediglich 2 berücksichtigt. Der Kreisverkehr an der Einmündung der Kalchreuther Straße wurde eben gelegt. Der Weg zwischen Weiher Nordost und Dormitz soll durch den Bau einer Brücke erhalten bleiben.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Die ganze Planung sei auf veralteten Prognosen aufgebaut. Der Verkehr durch Dormitz habe von 2012 bis 2017 um 5-8% vor Weiher gar um 9% abgenommen. Das der Planung zugrundeliegende Gutachten gehe nur auf das Auto als Verkehrsmittel ein und berücksichtige nicht einmal den Busverkehr, der in letzter Zeit deutlich ausgebaut worden sei. Die Zeit für neue Straßen sei vorbei, da eine neue Straße keine Lösung für Verkehrsprobleme bringe.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen) möchte eine weitere Einwendung aufnehmen: Statt der Radbrücke am Kreisverkehr bei der Einmündung der neuen Umgehungsstraße, solle der Radweg niveaugleich mit der Straße geführt werden. Dies ergebe eine Situation wie am Obi-Kreisel, beim dem es keine Probleme zwischen Radfahrern und Autos gebe.
Hr. Hirschmann (GAL): Die Straße sei schon alleine wegen der unzumutbaren Nähe zu Weiher abzulehnen.
Beschluss: Die nicht bearbeiteten Einwendungen werden um die neue ergänzt und mit 1 Gegenstimme beschlossen.

Bürgerfragestunde
Kann als Einwendung gegen die Umgehungsstraße Dormitz noch aufgenommen werden, dass die Brücke auf dem Fußweg zwischen Weiher und Dormitz zu steil sei und flacher werden sollte? Hr. Horlamus: der Beschluss könne nicht mehr geändert werden, aber jeder Bürger könne eine eigene Einwendung schreiben.
Ist es möglich die Abstimmungsmodalitäten im Gemeinderat analog zum Bundestag zu ändern? Dort verlassen so viele Abgeordnete der gegnerischen Fraktion den Saal, wie von der anderen Fraktion verhindert sind. Hr. Scherzer: Dies sei in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.