April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 3.12.2019

Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 05.11.2019
2. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019 getroffenen Beschlüsse
3. Uttenreuth ist Teil des Kommunalen Energieeffizienznetzwerks – Herr Professor Markus Brautsch, Institut für Energietechnik IfE an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden, stellt die aktuellen Ergebnisse vor Vorlage: UTT/0273/2019
4. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. U 38 “Uttenreuth Ost – Wohnen am Mühlbach”; a) Aufhebung des Beschlusses über den Erlass einer Einbeziehungssatzung vom 19.02.2019 b) Aufstellungsbeschluss Vorlage: UTT/0269/2019
5. Diakonie Erlangen; Antrag auf Zuschuss für die Erlanger Tafel im Jahr 2020 Vorlage: UTT/0265/2019
6. Zuwendungen 2020 für Vereine und sonstige Einrichtungen Vorlage: UTT/0264/2019
7. Kammermusik Uttenreuth – Defizitausgleich im Jahr 2019 Vorlage: UTT/0263/2019
8. Abwicklung der Bestellung und Abrechnung der Kindertagesstättenessen über externen Anbieter „Kitafino“ Vorlage: UTT/0274/2019
9. Neue Kindertagesstätte in Weiher Vorlage: UTT/0275/2019
10. Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Gemeindewahlen 2020 in Uttenreuth Vorlage: UTT/0266/2019
11. Bestellung/Abberufung Mitglieder Seniorenbeirat Vorlage: UTT/0267/2019
12. Satzung Seniorenbeirat
13. Feuerwehr: Endgeräte für digitale Alarmierung – Teilnahmeerklärung Sammelausschreibung – Förderverfahren Vorlage: UTT/0262/2019
14. Bauantrag für die Errichtung einer Dirt-Bike-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 105/2 (Teilfläche), Gem. Weiher, Leitenäcker
15. Regenüberlaufbecken 20a, Weiher
16. Glasfaseranschluss Grundschule Vorlage: UTT/0271/2019
17. Gartenstraße, zu pflasternde Bereiche
18. Historische Ortsbeschilderung, Abschluss des Projekts, weitere sieben Beschilderungen in Weiher und Uttenreuth Vorlage: UTT/0276/2019
19. Umbau Rosenbacher Straße/Dorfplatz in Weiher: Namensgebung Vorlage: UTT/0272/2019
20. Information zur Kenntnisnahme Vorlage: UTT/0261/2019

Bürgersprechstunde
Wann wird die provisorische Radabstellanlage vor dem Kriegerdenkmal entfernt? Hr. Ruth (Bürgermeister): Sie werde beim Umbau des Platzes entfernt.
Ist es möglich eine Redezeitbegrenzung im Gemeinderat einzuführen? Hr. Ruth: Das vorgesehene Mittel hierzu sei ein Antrag auf Ende der Diskussion und Abstimmung, den jeder Gemeinderat jederzeit stellen könne.
TOP 11 wird vertagt, weil hierfür noch Gespräche mit dem Seniorenbeirat laufen.
TOP 19 wird vertagt, weil der AK Ortsgeschichte noch intensiv recherchiert.

2. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019 getroffenen Beschlüsse
Es wurde ein freies Kontingent von 10 Manntagen bei der Energieberatung gebucht.

3. Uttenreuth ist Teil des Kommunalen Energieeffizienznetzwerks – Herr Professor Markus Brautsch, Institut für Energietechnik IfE an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden, stellt die aktuellen Ergebnisse vor
Prof. Brautsch stellt nach einem Jahr die Ergebnisse seiner Arbeit vor: Für die Erlanger Straße 7-9 werde auf Basis eines Niedertemperatursystem mit 100.000kWh Wärme und 40.000kWh Strom/Jahr gerechnet. Dieses Gebäude könnte mit dem gleichen System wie die Erlanger Straße 10-12 versorgt werden. Dort werde ein Verbrauch von ca. 145.000 kWh Wärme und 70.000 kWh Strom erwartet. Zurzeit werde geprüft, ob zusätzlich die Umgebung in ein Nahwärmenetz eingebunden werden könnte. Die Verbrauchsdaten hierfür wurden durch Fragebögen erhoben. Erst nach Festlegung der Verbraucher würden die Trassen festgelegt. Der Erzeuger sollte möglichst nahe am größten Verbraucher liegen. Die Frage nach dem Netzbetreiber ist ebenfalls noch offen. Neben dem Platz müsse auch die Zufahrt gesichert sein.
Ein Kaltwärmenetz sei geeignet, dann kämen aber nur Verbraucher mit Niedertemperaturheizungen und Häuser mit Fußbodenheizung in Frage. Es werde nicht möglich sein, jeden Interessenten anzuschließen, da die Leitungen nicht für jeden einzelnen gelegt werden könnten. Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung werde gegen die Kosten für Gas gerechnet. Auch der CO2-Ausstoß werde berücksichtigt. Ein neuer Aspekt sei, dass ab 2024 Ölheizungen verboten werden. Beim Kesseltausch könne man dann einen Wärmetauscher einbauen und dort Wärme aus dem Netz beziehen.
Die Gemeinde müsse als erste Weichenstellung festlegen, ob sie wenige große oder viele kleine Abnehmer einbinden möchte. Ein Großverbraucher müsse von Anfang an berücksichtigt werden, Kleinabnehmer könne man später noch dazunehmen. Wichtig sei, dass die ersten Leitungen des Wärmenetzwerkes groß genug seien.
Ein BHKW müsse mindestens 4000 Stunden pro Jahr laufen um rentabel zu sein. Ein Wärmenetz rentiere sich ab 1500kWh pro Trassenmeter und Jahr. Sonst werden die Netzverluste zu groß. Ein BHKW lasse sich gut mit einer PV-Anlage kombinieren, denn im Sommer, wenn die PV-Anlage viel Strom liefere, könne man das BHKW herunterregeln, da man nur wenig Wärme brauche. Als Energieträger kämen Gas, Biomethan, Pellets (wenn der Lagerplatz vorhanden ist) in Frage. Gas könne später durch andere Energieformen ersetzt werden. Hackschnitzel seien ebenfalls möglich und derzeit sehr günstig. Sie würden aber zu einem starken Lieferverkehr führen, da sie eine geringe Energiedichte haben.

4. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. U 38 “Uttenreuth Ost – Wohnen am Mühlbach”;
a) Aufhebung des Beschlusses über den Erlass einer Einbeziehungssatzung vom 19.02.2019
b) Aufstellungsbeschluss

Hr. Ruth: Nach Bescheid des Landratsamtes kann die geplante Bebauung nicht über eine Einbeziehungsatzung gelöst werden. Es müsse ein Bebauungsplan erstellt werden. Das Gebiet liege außerhalb der Ortsgrenzen. Daher müsse die Gemeinde eine Überplanung vornehmen. Im Außenbereich könne man den Ort, trotz des Gebotes „innen vor außen“ mit einer Einbeziehungssatzung abrunden. Dies sei hier nicht möglich, daher müsse ein Bebauungsplan erstellt werden. In der Gemeinde gebe es weiterhin die Vorgabe, dass nur dann Bauland ausgewiesen werde, wenn ein Teil z.B. 40% günstig an die Gemeinde abgegeben werden. Dann mache die Gemeinde einen Bebauungsplan. In diesem Falle müsse sie aber den Vorteil weitergeben, also z.B. das Land als Einheimischenmodell verbilligt vergeben.
Hr. Scherzer (CSU) zweifelt an der Aussage eines Mitarbeiters des Landratsamtes. Der Bescheid sei widersprüchlich zu einem vorherigen, daher könne er nicht rechtmäßig sein.
Hr. Ruth: Der Grundsatz „innen vor außen“ verbiete der Gemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen. Eine Alternative sei das Verfahren nach Sobon: die Gemeinde könne 40% des Grundstücks günstig erwerben (siehe oben), hierzu müsse aber erst ein Grundsatzbeschuss gefasst werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wo ist die kritische Größe zur Anwendung von Sobon? Hr. Ruth: dies müsse im Grundsatzbeschluss festgelegt werden. Beim neuen Supermarkt, bestehe der Nutzen für die Bürger z.B. darin, dass es einen Markt im Ortskern incl. einer Überbauung gebe. Eine Abgabe von Flächen hätte aber das Vorhaben verhindert.
Fr. Schobert (CSU): Es solle zunächst mit dem Bauträger diskutiert werden. Er solle sein Gebäude so umplanen, dass er im Innenbereich liege. Eine Einsicht in den Plan zeigt, dass dies nicht möglich ist. Man könnte das Gebäude allerdings so umplanen, dass evtl. eine Einbeziehungssatzung greift. Dies soll der Bauherr zunächst mit dem Landratsamt klären. Der Punkt wird einstimmig vertagt.

5. Diakonie Erlangen; Antrag auf Zuschuss für die Erlanger Tafel im Jahr 2020
Die Erlanger Tafel erhält einen Zuschuss von 1000€ – einstimmig.

6. Zuwendungen 2020 für Vereine und sonstige Einrichtungen
Hr. Hirschmann (GAL): Vom Flüchtlingshilfeverein Fuge werde nun doch ein Antrag eingereicht, da zunächst nicht klar war, ob er ihn benötigen würde. Es seien dann aber Dolmetscherkosten bei der Beratung zu einer schwerwiegenden Krankheit angefallen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) hat Bedenken wegen des Leserbriefes eines Vorstandsmitgliedes der Schützen, diesem Verein einen Zuschuss zu gewähren. In dem Brief sei von Patrioten, Wehrfähigkeit usw. die Rede gewesen, die nicht zu einem Sportschützenverein gehören würden.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Die Kammermusik, scheint enorm teuer zu sein, da der Zuschuss die gleiche Höhe wie die manchen Sportvereines habe. Kann man hier eine der Freiveranstaltungen der Gemeinde abgeben? Hr. Ruth: die 7 Freiveranstaltungen der Gemeinde werden derzeit genutzt: Theater, Bockbierfest, Neujahrskonzert, Bürgerversammlung, Chor Cantamus, Kulturbühne, es sei also noch ein Termin frei. Der Zuschuss wird auf 1000€ je Veranstaltung und eine freie Saalnutzung festgelegt.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Das Theater müsse bei der Freiveranstaltung Strom und Heizungskosten zahlen. Hr. Ruth wird prüfen ob dies korrekt sei. Die Vereinszuschüsse werden darüber hinaus wie im letzten Jahr mit einer Gegenstimme beschlossen.
Der Kinderchor erhält weiterhin 400€ Zuschuss, die Finanzierung der Leiterin läuft allerdings über die Musikschule.
Der erstmalige Zuschuss für den Uttenreuther Musikverein wird mit einer Gegenstimme auf 300€ festgelegt.

7. Kammermusik Uttenreuth – Defizitausgleich im Jahr 2019
Es wird einstimmig beschlossen, das Defizit des Kammermusikkonzertes auszugleichen.

8. Abwicklung der Bestellung und Abrechnung der Kindertagesstättenessen über externen Anbieter „Kitafino“
Hr. Ruth: Bisher wurden die Mittagessen in den Uttenreuther Kindertagesstätten von der Verwaltung abgerechnet. Seit diesem Schuljahr wird dies zum Preis von 0,15€ je Essen von kitafino übernommen. Diese Kosten tragen die Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen. Die Verwaltung spart einige Arbeitsstunden ein. Diese werden in der Abrechnung für die Kosten der Kindertagesstätten verrechnet. Der Anteil der Gemeinde von ca. 300.000€ pro Jahr an diesen Einrichtungen wird sich minimal verringern.
Ein Beschluss ist für dieses standardmäßige Verfahren nicht notwendig. Es handelt sich um eine Information des Bürgermeisters.

9. Neue Kindertagesstätte in Weiher
Hr. Ruth: Möglicherweise werden im Herbst nächsten Jahres weitere Plätze im Kindergarten benötigt. Im Januar werde eine neue Befragung der Eltern ausgewertet. Es gebe 2 Interessenten, die eine Trägerschaft für eine Hortgruppe und evtl. eine Kindergartengruppe in Weiher übernehmen würden. Die Hortgruppe sei mit einem naturpädagogischen Konzept geplant, die Kindergartengruppe solle eine „normale“ Gruppe sein. Die Entscheidung müsse erst getroffen werden, wenn der Bedarf bestehe.
Hr. Hirschmann (GAL): Diese Planung bedeute eine Baumaßnahme auf dem Grundstück.
Hr. Wölfel (BG) bittet zu prüfen, ob eine Aufzahlungsverpflichtung für das Grundstück besteht.
Hr. Ruth: Ein Kindergarten kombiniert mit einer Mittagsbetreuung, löse das Problem der Mindestbuchungszeit. Durch die Kindergartenkinder seien mind. 50% der Kinder mind. 50% der Zeit da, damit sei die Förderung für beide Gruppen gesichert.
Der Bürgermeister wird einstimmig aufgefordert weitere Verhandlungen mit möglichen Trägern zu führen.

10. Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Gemeindewahlen 2020 in Uttenreuth
Hr. Seufert wird einstimmig zum Wahlleiter für die kommende Kommunalwahl berufen. Hr. Bogatzke wird als sein Stellvertreter bestimmt.

12. Satzung Seniorenbeirat
Gegen die Stimmen der CSU wird in die Satzung des Seniorenbeirates der Satz „mindestens 3 und bis zu“ 7 Mitglieder eingefügt.

13. Feuerwehr: Endgeräte für digitale Alarmierung – Teilnahmeerklärung Sammelausschreibung – Förderverfahren
Hr. Ruth begründet die Anschaffung digitaler Alarmierungsgeräte für die Feuerwehr: Es passiere immer wieder, dass 1/3 der analogen Piepser nicht auslösen. Die Umstellung hätte 2019 begonnen werden sollen, aber es gab Verzögerungen in der Beschaffung.
Hr. Funk (BG): es würden 80% der Kosten als Zuschuss gezahlt. Es müssen jetzt genügend Geräte für die nächsten 4 Jahre gekauft werden, da dann erst andere Gebiete versorgt werden müssen. Die analoge Alarmierung werde vorläufig beibehalten.

14. Bauantrag für die Errichtung einer Dirt-Bike-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 105/2 (Teilfläche), Gem. Weiher, Leitenäcker
Die Baugenehmigung für die Dirt-Bike-Bahn in Weiher wird einstimmig erteilt.

15. Regenüberlaufbecken 20a, Weiher
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für das neue Regenüberlaufbecken kein Eingriff in den bestehenden Wald nötig ist. Es müsse lediglich der Randbereich freigeschnitten werden.

16. Glasfaseranschluss Grundschule
Hr. Ruth: derzeit bestehe eine 16 MB Verbindung für die Schule. Diese reiche nicht aus, um den Datenaustausch mit der Verwaltungs-Software und das Streamen von Medien zu ermöglichen. Daher solle eine Glasfaserleitung gelegt werden.
Der Gemeinderat bittet bis zur nächsten Sitzung zu klären, ob weitere Anlieger Interesse an einem Anschluss haben, wie lang die zu verlegende Leitung werden wird und welche Kosten anfallen werden.

17. Gartenstraße, zu pflasternde Bereiche
Hr. Ruth: Es sei aus verkehrlichen Gründen nicht möglich einen Streifen am Rand der Straße zu pflastern. Vor dem Bürgerhaus könne ein breiterer Streifen über die komplette Straßenbreite gepflastert werden um diesen Bereich hervorzuheben – einstimmig.

18. Historische Ortsbeschilderung, Abschluss des Projekts, weitere sieben Beschilderungen in Weiher und Uttenreuth
Hr. Ruth: Die ersten 14 Ortsbeschilderungen seien fertiggestellt. Nun seien weitere 7 Schilder in Bearbeitung. Die Themen werden: Eggenhof, Flüchtlinge nach 1945, Villa Gebbert, Kath. Kirche, Läutordnung, Hirten-/Glockenhaus Weiher und Übersichtskarte mit Themen und Standort aller Schilder sein. Der Gemeinderat stimmt den 7 weiteren Schildern einstimmig die weiteren Schilder zu

20. Information zur Kenntnisnahme
Hr. Ruth: Es sei bei der Abrechnung der Kosten für die Straßenbeleuchtung ein Fehler aufgetreten, dieser werde nun von der Main-Donau-Netzgesellschaft rückwirkend ab 1.1.2017 korrigiert.

Bürgerfragestunde
Es wird gebeten den Fragebogen für das Nahwärmenetz auf die Homepage zu stellen, da einige Bürger im Planungsgebiet den Zettel nicht erhalten haben und es noch weitere Interessenten gebe. Ferner wird angeregt, auch im Gemeindeblatt zu informieren, um wirklich alle potenziellen Kunden zu erreichen.
An den Glascontainern sollten Schaufel und Besen vorhanden sein, um Scherben beseitigen zu können.
Warum wurde im Gewerbegebiet Weiher der Mutterboden abgeschoben? Hr. Ruth: der Besitzer habe das Grundstück für die Ablagerung von leeren Abfallcontainern verpachtet.