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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 5.11.2024


Öffentlicher Teil 8.10.24 gemäß Bekanntmachung:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 08.10.2024
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth Antrag auf vorhabensbezogenen B-Plan für die Grundstücke mit den Flurnummern 404/13 und 404/2 (Erlanger Str. 14 und Sudetenstraße 10)
4. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit Feststellungsbeschluss
5. Vorstellung der Verkehrsplanung Maria-Gebbert-Straße
6. Familien und Seniorenwohnen Erlanger Straße 7 & 9 – Wohnungsbelegung
7. Interessenbekundungsverfahren Kunigunde Süd – Baufeld Ost
8. Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Grundstücke Raiffeisenstraße 9 bis 13
9. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.01.2025
10. Information über den Beteiligungsbericht zum Haushalt der Gemeinde Uttenreuth 2024 im Sinne des Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO 11. Medienausstattung Bürgerhaus Weiher
12. Wasserlieferungsvertrag mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe – Neuer Vertrag mit angepasstem Wasserpreis ab 1.1.2025
13. Pauschale Erstattung für die im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten von der Gemeinde Uttenreuth
14. Städtebauförderung Uttenreuth; Jahresantrag 2025
15. Montessori-Pädagogik Erlangen e.V. – Zuschussantrag für das Schuljahr 2024/2025
16. Erlanger Musikinstitut e.V. – Zuschussantrag für 2025

Es fehlen: Fr. Finger, Hr. Mirsberger, Hr. Wölfel, Hr. Funk

Bürgerfragestunde
Wurde bei der Sanierung der Hauptstraße Flüsterasphalt verwendet? Hr. Ruth (Bürgermeister): Ja, es wurde ein besonders leiser, haltbarer Asphalt aufgebracht. Die Gemeinde musste sich an den Kosten nicht beteiligen.
Im Bereich der Verkehrsinsel werde der rote Radstreifen häufig überfahren. Kann man dies z.B. durch Poller verhindern? Hr. Ruth: Das Staatliche Straßenbauamt werde hier keine Poller erlauben. Verbesserungsvorschläge seien willkommen.
Beim Grundstück des neuen Rewe lägen viele Steine auf dem Radweg. Hr. Ruth: Das Problem sei bekannt, werde sich aber erst durch die Bebauung des Geländes lösen lassen, die hoffentlich bald beginnt.
In der Stettiner Straße gebe es Ratten im Bereich eines Sammelpunktes von gelben Säcken. Könnte man dort einen gelben Container aufzustellen? Es werde auch Sperrmüll dort abgelegt. Hr. Ruth: Das Thema werde aktuell mit dem Landratsamt besprochen. Die Säcke könnten durch Tonnen ersetzt werden. Bereits seit längerem hänge der Bauhof Köder in die Kanalisation um die Ratten zu bekämpfen. Beim Müll versuche der Bauhof jeweils die Verursacher zu finden und anzuzeigen. Vorschlag: Man könnte den Bereich bepflanzen.

TOP 3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth Antrag auf vorhabensbezogenen B-Plan für die Grundstücke mit den Flurnummern 404/13 und 404/2 (Erlanger Str. 14 und Sudetenstraße 10
Hr. Ruth: Es gebe konkrete Pläne des BRK im Pfarrhaus von St. Kunigunde eine Tagespflege einzurichten
Fr. Schulz (Büro Gräßl Architekten): Die Brüder Rühlemann haben bereits 2022 Ideen für eine Wohnbebauung des Geländes der ehemaligen Firma Kasper und Richter entwickelt. Wegen der Baulage wurde dieses Projekt verzögert. Nun gebe es neue Bauherren, die die alten Gebäude abreißen und das Areal neu bebauen wollen. Da sich junge Familien kaum noch ein Reihenhaus leisten können, wurden die beiden Riegel im Norden in größere 4-5 Zimmer Wohnungen umgeplant. Die quadratischen Blöcke (Punkthäuser) in der Mitte sollen im Erdgeschoss große Wohnungen haben, oben eher 2-3 Zimmer-Wohnungen. Die beiden Riegel im Süden bekommen statt des bisherigen Flachdachs jetzt ein Satteldach, ähnlich wie es in der Erlanger Straße 7-9 geplant ist. In diesen Gebäuden sei im Erdgeschoss eine Tagespflege und darüber Seniorenwohnungen angedacht. Sie sollen eine Anbindung an die Tagespflege haben. Mitten durch das Gelände solle ein Grünstreifen führen und über einen Weg mit dem Schmauserwäldchen verbunden werden. Aus den geplanten 6667,46m² Wohnfläche ergebe sich eine Geschossflächenzahl von 1,42. Das ganze Gelände solle eine Tiefgarage bekommen, denn im Gebiet soll es keine Autos geben. Die Zufahrten sind von Norden über die Sudetenstraße und Süden über die Staatsstraße geplant. Ziel sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Es gebe in Uttenreuth wohl auch den Bedarf für 2 Tagespflege-Einrichtungen. Der Seniorenbeirat rege schon länger Wohnungen mit einer möglichen Zusatzbetreuung an, wie sie hier geplant sind.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Die Höhe der Gebäude im Norden sei deutlich höher als die Nachbarschaft. Die Zufahrt von der Staatsstraße sehe sie schwierig, weil dort der Radweg verlaufe und sich die Bushaltestelle befindet. Fr. Schulze: Die Tiefgarage sei sehr groß. Damit die Autos nicht alle über die Sudetenstraße fahren, sei der Zugang von der Hauptstraße erforderlich. Hier liege ein Teil der Rampe unter dem Gebäude. Die 3-Geschossigkeit sei der Anzahl der Wohnungen geschuldet und weil auch große Wohnungen entstehen sollten. Der Eindruck könne durch ein Laternengeschoss verbessert werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Es gebe gute Gründe gegen beide Einfahrten. Die Zufahrt Sudetenstraße werde am Rewe vorbei führen, wo es ohnehin bereits eng sei. Ob das Straßenbauamt einer Einfahrt zustimmt, sei nicht klar. Fr. Schulze: Die Tiefgarage werde nicht durchfahrbar sein. Von Norden fahren 20 Plätze ein. Hr. Ruth: Beim Bau der Tiefgarage werde wohl mit einer Spundwand gearbeitet werden müssen. Die Gemeinde könnte im Westen stattdessen Fläche zur Verfügung stellen und im Gegenzug könnte der bereits geplante Bewegungspark miterrichtet werden.
Hr. Exner (CSU): Die Höhe im Norden sei wie die Häuser dahinter, nur eben mit Flachdach. Fr. Schulze: Derzeit sei noch kein Balkon geplant. Dadurch werde das Haus noch von der Straße wegrücken.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Gut, dass es große und kleine Wohnungen gibt. Aber es sei doch sehr viel Gebäude auf diesem Grund. Kann man auf ein Punkthaus verzichten? Kann mit einem Mobilitätskonzept die Stellplatzzahl reduziert werden? Fr. Schulze: Das Ziel sei eine Durchfahrt durch die Tiefgarage zu unterbinden, damit nicht alle an der gleichen Stelle herausfahren. Ein Mobilitätskonzept sei in Diskussion.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Was benötigen Sie jetzt vom Gemeinderat? Fr. Schulze: Wenn das Konzept Zustimmung findet, werde mit einem Landschaftsplaner weiter geplant. Die Knotenpunkte der Verkehrsplanung werden betrachtet und weiter ausgeplant. Hr. Ruth: Wenn der Gemeinderat jetzt zustimmt, werde weiter geplant, aber die Planungshoheit bleibe bei der Gemeinde.
Fr. Winkler (Die Unabhängigen): Wenn ein Bus kommt, sei die Ausfahrt kritisch. Wieviel Wohneinheiten sind geplant? Fr. Schulze: Konflikte mit dem Bus werden mit der Verkehrsplanung im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanes geprüft. Die Anzahl der Wohnungen könne sie noch nicht sagen. Die Zahl der Stellplätze sei nur geschätzt, um zu klären wieviele maximal möglich sind.
Fr. Witthuhn (Die Grünen): Es gebe viel versiegelte Fläche insbesondere auf der Tiefgarage. Was passiert bei Starkregen mit der Zufahrt von der Sudentenstraße? Fr. Schulze: Auf die Tiefgarage komme mindestens 1m Erde. Die Bäume würden in Hochbeete gepflanzt, damit sie wachsen können. Sämtliches Regenwasser müsse auf dem Grundstück versickert werden. Hierfür werde noch eine Planung gemacht.
Hr. Bruns (Die Unabhängigen): In welchem Preis- und Qualitätssegment soll gebaut werden? Fr. Schulze: Dies müsse noch berechnet werden. Es gebe bisher keine Festlegung.
Der Beschluss auf Änderung des alten und Erstellung eines neuen Bebauungsplanes wird einstimmig gefasst.

TOP 4. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit Feststellungsbeschluss
Es gab Einwendungen gegen die Einzeichnung eines Fahrradweges von „Die Büg“ entlang der Seniorenwohnanlage bis zur Hauptstraße. Da dieser Radweg bereits Bestandteil eines gültigen Bebauungsplanes ist, muss er aber im Flächennutzungsplan bleiben – einstimmig.
Die Markierung eines Bereiches für einen weiteren Sportplatz soll ebenfalls bleiben, obwohl das Grundstück nicht der Gemeinde gehört – mit einer Gegenstimme angenommen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gegen die Stimmen der CSU mit 13:4 gefasst.

TOP 5. Vorstellung der Verkehrsplanung Maria-Gebbert-Straße
Hr. Ruth: Es habe einen erneuten Ortstermin mit den Beteiligten und der Polizei gegeben. Vor der Bäckerei können nun Lastenräder abgestellt werden. Die Geschäftsleute sehen sehr nahe Parkplätze als sehr wertvoll an. Auf der Maria-Gebbert-Straße wird 1 Platz zum be- und entladen markiert, Behinderte dürfen hier bis zu 3 Stunden parken. Die Querparker vor der Metzgerei, werden durch Fahrradständer und 2 Längsparker als Kurzzeitparkplätze auf der Straße ersetzt. Diese beiden Plätze sollen evaluiert werden und nur bleiben, wenn es keine Probleme gibt.
Im weiteren Verlauf wird es einen Behindertenparkplatz geben. Vor dem Kindergarten wird es keine Radständer geben, im Gelände sei genügend Platz. Der südliche Bereich ist bereits beschlossen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Ein beleuchteter Fußgängerüberweg sei eine Mottenfalle. Hier werde er für die Kinder benötigt. Kann man ihn zeitlich begrenzt oder mit einem Bewegungsmelder beleuchten? Hr. Leeb: Die Beleuchtung sei verkehrsrechtlich vorgeschrieben, man kann aber eine insektenfreundliche Lichtfarbe wählen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Welche Plätze sind Kurzparker? Hr. Ruth: Alle vor den Geschäften.
Fr. Schuck (Fahrradbeauftragte): Der Behindertenparkplatz mit dauerparken sollte Richtung Zebrastreifen geschoben werden. Dort würde er die Sicht auf eventuell freie Parkplätze (von der Hauptstraße aus) nicht behindern.
Es wird einstimmig beschlossen die Planung wie vorgestellt umzusetzen.

TOP 6. Familien und Seniorenwohnen Erlanger Straße 7 & 9 – Wohnungsbelegung
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Mit der vom Bezirk vorgeschlagenen Änderung würde es nur noch eine EOF3-Wohnung im Gebäude geben. Die Gemeinde habe viel Geld ausgegeben mit dem Ziel günstige Wohnungen für Uttenreuther zu haben. Daher habe sie hier auch das Erstbelegungsrecht. In Uttenreuth gebe es aber auch viele Menschen, die sich kaum eine Wohnung in Uttenreuth leisten können, andererseits kein Recht auf eine EOF1 oder 2-Wohnung haben. Auch für diese müsse es ein Angebot geben.
Hr Exner (CSU): Darf die Gemeinde die Wohnungen für EOF-2 auch an EOF-3-Berechtigte geben? Hr. Ruth: Nein. Die Gemeinde könnte aber jetzt schon nachfragen, wer Interesse an welcher Wohnung hat und damit belegen, dass es Interessenten für EOF3-Wohnungen gibt. Es sei unklar, ob die Änderung ein Muss ist oder freiwillig.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Ist es erlaubt, dass eine Person in eine 2-Zimmer-Wohnung für 2 Personen einzieht? Hr. Ruth: Dies sei nur erlaubt, wenn sich niemand findet, der ein Recht auf diese Wohnung hat.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wie groß ist das Einzugsgebiet? Hat z.B. ein einzelner Uttenreuther Vorrang vor 2 Personen aus dem Umland?
Der Punkt wird gegen eine Stimme vertagt, um die offenen Punkte zu klären.

TOP 7. Interessenbekundungsverfahren Kunigunde Süd – Baufeld Ost
Hr. Ruth: Auf dem Baugebiet südlich Kunigunde solle parallel zu den bestehenden Blöcken ein weiterer Wohnblock errichtet werden. Hier seien im südlichen Ende EOF-Wohnungen und im Rest Seniorenwohnungen geplant. Es werde nun ein Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben um einen Bauherrn mit einem guten Vorschlag zu finden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Der 1.1.25 als Abgabetermin sei zu knapp. Hr. Ruth: Ja, der sollte verlängert werden, z.B. auf den 1.3.25
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wie passt das Verfahren in den Bebauungsplan mit der geplanten Fassadengestaltung, usw.? Wie läuft danach das Auswahlverfahren? Hr. Ruth: Die Gemeinde könne frei entscheiden, an wen sie verkauft. Das Verfahren sei so offen formuliert, damit man möglichst viele Angebote bekommt. Gewertet werden sie danach. Hr. Hirschmann (Die Grünen): Man sollte bei der Beurteilung den Planer des Bebauungsplanes dazunehmen um eine gute Entscheidung zu treffen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Es störe ihn die Festlegung auf Verkauf, denn es sei noch kein Beschluss über Verkauf oder Erbpacht für dieses Grundstück gefallen. Jetzt scheibchenweise alles zu verkaufen sei nicht in Ordnung. Daher bitte den Satz um Erbpacht erweitern.
Das Interessenbekundungsverfahren wird gegen 2 Stimmen gestartet.

TOP 8. Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Grundstücke Raiffeisenstraße 9 bis 13
Das Grundstück der Gemeinde an der Raiffeisenstraße soll nun für 2 Doppelhäuser angeboten werden. Die Grundstücke werden nach dem Uttenreuther Modell vergeben. Bewerbungen werden bis zum 31.1.2025 angenommen. Die Richtlinie wird gegen eine Stimme beschlossen.

TOP 9. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.01.2025
Hr. Ruth: Die Gemeinde gebe jährlich ca. 900.000€ Zuschuss zur Kinderbetreuung. Die Zeiten haben sich geändert und so kann es leider nicht mehr weitergehen. Viele Gebühren sowie die Wasserkosten, die Verbesserungsbeiträge müssen erhöht werden. Jeder im Gemeinderat würde weiter gerne die Kinder unterstützen, aber die finanzielle Situation gebe es leider nicht mehr her.
Der Gemeinderat sollte die Grundsätze überlegen: Die Waldeltern haben bereits 30 Cent pro Stunde zusätzlich zu zahlen, die Eltern seien bereit die Hälfte der Arbeitsmarktzulage (AMZ) von 3% zu zahlen. All das müsse jetzt in eine Gebührenordnung gegossen werden. Bisher sei zudem eine 4% jährliche Erhöhung beschlossen. In der Mittagsbetreuung solle keine Erhöhung stattfinden, damit das Verhältnis zum Hort passt. Welchen %-Satz Geschwisterkinder zahlen, müsse ebenfalls festgelegt werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen) stellt 2 Anträge: Zum einen Rederecht für die Vertreter der Elternbeiräte, zum anderen, dass namentlich abgestimmt wird, weil dieses Thema so wichtig sei. Mit 11:6 angenommen.
Hr. Klaus (Wald-Elternbeirat): Die Gemeinde zahle Zuschüsse, weil die Kinderbetreuung ein gesellschaftlicher Auftrag sei. Im Waldkindergarten habe man schon im Mai eine Lösung gesucht, diese wurde erst nicht umgesetzt und jetzt komme auch noch eine starke Erhöhung der Gebühren dazu. Das geht nicht. Es habe bereits wieder Notbetreuung stattgefunden, dazu komme ein chronischer Krankheitsfall. Es werde ein existentielles Problem für die Einrichtung, wenn es so weitergeht.
Fr. Kreitz (Die Grünen): In der Vorlage sei die Erhöhung um 7€/Stunde nicht mit der4%-Erhöhung im Jahr vergleichbar. Es wurde nur über ein Jahr gerechnet und nicht wie bei der anderen Variante über 3 Jahre.
Hr. Exner (CSU): Die Gebühren sollten bleiben wie sie sind.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Zum 1.1.25 sollten nur die bereits beschlossene AMZ und der Waldcent umgesetzt werden. Sie schlage statt der 4%igen Erhöhung zum 1.9.26 eine 6%ige Erhöhung vor. Dies könne jetzt schon beschlossen werden und zum 1.9.26 könne die Umsetzung einer sozialen Staffelung geprüft werden.
Hr. Hirschmannn (Die Grünen): Der Haushalt 2025 werde schwierig, denn der Kreis werde seine Umlage erhöhen, also mehr Geld von den Gemeinden benötigen. Die Gemeinde müsse irgendwo sparen. Der Elternbeirat des Lummerland sei konsensorientiert und akzeptiere eine 7%-Erhöhung.
Hr. Leeb (BG): Wir müssen die Eltern nicht weiter belasten. 4% decke normalerweise die Kostensteigerung, aber eine temporäre Erhöhung für ein Jahr müsse möglich sein.
Hr. Scherzer (CSU): Man könne das Angebot des Elternbeirat Lummerland annehmen und die Eltern die 3%-AMZ vollständig übernehmen lassen. Für den Haushalt könne man an den Einnahmen drehen, z.B. die Boggasäcker verkaufen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Es sollte möglichst eine kontinuierliche Erhöhung beschlossen werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Die AMZ sei gut, aber sie sei befristet, und müsse jedes Jahr neu beschlossen werden. Zudem müssen die Kosten hierfür auch für die Eltern reduziert werden, wenn die AMZ wegfallen sollte.
Hr. Böhm (CSU): Geht der Waldkindern bei 3% AMZ mit? Hr. Klaus (Wald-Elternbeirat): Wir könnten die Erhöhung mittragen, wenn wir wüssten was sie kostet.
Beschluss: Eine jährliche Gebührenerhöhung wird mit 9:8 abgelehnt. Es wird also nur die Erhöhung zum 1.9.2025 beschlossen. Es soll, beginnend mit 4% jede Prozentzahl aufsteigend abgestimmt werden. Gibt es eine Mehrheit für eine Zahl, ist die neue Erhöhung festgelegt.
Die Gebühren werden ab dem 1.9.25 um 4% erhöht. Dafür Hr. Trabold, Hr. Bruns, Fr. Schobert, Hr. Böhm, Hr. Exner, Hr. Scherzer, Fr. Kreitz, Hr. Leeb, Hr. Ruth. Dagegen: Fr. Horlamus, Hr. Horlamus, Hr. Hirschmann, Fr. Witthuhn, Fr. Trabold, Hr. Astor, Fr. Winkler, Fr. Heinrich. Mit 9:8 angenommen.
Der Vorschlag, dass Geschwisterkinder in allen Einrichtungen 90% zahlen wird mit 7:10 abgelehnt. Es bleibt bei den bisherigen unterschiedlichen Nachlässen.
Zum 1.9.26 soll eine Lösung für die soziale Staffelung der Gebühren gesucht werden. Mit 16:1 angenommen.
Ab 1.9.25 zahlen die Eltern auch die 2. Hälfte der AMZ, solange sie gezahlt wird. Gegen 2 Stimmen beschlossen.

TOP 12. Wasserlieferungsvertrag mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe – Neuer Vertrag mit angepasstem Wasserpreis ab 1.1.2025
Ab 1.1.2025 wird der Preis für einen m³ Wasser von der Marloffsteiner Gruppe für den Gemeindeteil Uttenreuth 1,22€ betragen. Es werden noch die Kosten für Sanierung und Instandhaltung der Leitungen im Gemeindegebiet hinzukommen. Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt den Wasserliefervertrag mit dem Zweckverband zu unterzeichnen.

Die restlichen Tagesordnungspunkte werden auf Grund der fortgeschrittenen Zeit vertagt.