April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

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Die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung ist ein Gremium der VG Uttenreuth. Sie wird gebildet aus entsandten Gemeinderäten aus den jeweiligen Gemeinden der VG. Ihre Mitglieder sind gehalten, sich an den Vorgaben des Gesamtgemeinderates zu orientieren, der sie entsendet.

Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.14 wurde im Rahmen des TOP 4 “Erlass einer Geschäftsordnung” u.a. mehrheitlich beschlossen, dass das sog. “Hare/Niemeyer” Verfahren für die Sitzverteilung in der Gemeinschaftsversammlung der VG Uttenreuth anzuwenden sei.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie informieren, warum sich die Unabhängigen für “Hare/Niemeyer” ausgesprochen haben:

Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Verfahren, wie die Sitzverteilung ermittelt wird, das Verfahren „Hare/Niemeyer“ und das Verfahren „d‘Hondt“.

Bei der Landtagswahl wurde bayernweit das Verfahren „d’Hondt“ bereits vor vier Jahren abgeschafft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Verfahren für verfassungswidrig erklärt. Am 21.12.2010 wurde im Landtag einstimmig die Gesetzesänderung beschlossen. Die Landtagswahl wird seitdem ausschließlich nach dem Verfahren „Hare/Niemeyer“ ausgezählt.

Auch auf Gemeindeebene empfiehlt der Bayerische Gemeindetag in seiner Mustergeschäftsordnung seit 2014 das Verfahren „Hare/Niemeyer“. Konkret in Uttenreuth führt das empfohlene Verfahren „Hare/Niemeyer“ dazu, dass jede Fraktion des Gemeinderates genau einen Sitz in der Verwaltungsgemeinschaftsversammlung erhält. Dies ist ein weiterer Grund, warum das Verfahren „Hare/Niemeyer“ aus unserer Sicht geeigneter für Uttenreuth ist. Das andere Verfahren nach „d‘Hondt“ hingegen hätte dazu geführt, dass die CSU-Fraktion (bei rechnerisch 1,56 Sitzen) zwei Sitze erhalten hätte und eine andere Fraktion (bei rechnerisch 0,63 Sitzen) stattdessen gar keinen Sitz. Wie man erkennt, ist man mit 1,56 weiter von 2 Sitzen entfernt als mit 0,63 von einem Sitz.
“D’Hondt” ist allgemein dafür bekannt (und kritisiert), dass es kleinere Fraktionen benachteiligt. In Uttenreuth hätte es in der aktuellen Situation konkret zu einer einseitigen Sitzverteilung in der Verwaltungsgemeinschaftsversammlung geführt.