April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 7.2.2023


Öffentlicher Teil 7.2.23 gemäß Bekanntmachung:
1. Beschlussfassung zum Stellenplan 2023
2. Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026
3. Erlass der Haushaltssatzung 2023
4. Haushalt 2023 – Erhöhung der Grundsteuer ab 01.01.2023 von 340 v. H. auf 450 v. H.
5. Kreditaufnahme der Gemeinde Uttenreuth
6. Vorsorgliche Erhöhung des Kassenkredits gemäß Art. 69 bis zum Erlass der Haushaltssatzung
7. Anpassung Förderrichtlinie aufgrund neuer Fördersituation auf Bundesebene
8. Projekt Senioren- und Familienwohnen Erlanger Straße 7 & 9 – Sachstandsbericht und Detailentscheidung hinsichtlich zwei großer Familienwohnungen

Es fehlen: Hr. Bruns, Fr. Finger

Bürgerfragestunde
Beim Rewe in Uttenreuth werde das Sortiment reduziert und Regale blieben leer. Deshalb bleiben die Kunden weg. Es sei zu befürchten, dass der Laden schließt. Kann der Bürgermeister helfen Lösungsmöglichkeiten zu finden? Hr. Ruth (Bürgermeister): Es sei in Kontakt mit dem Marktleiter. Dieser habe bei der Übernahme eine neue Einrichtung angeschafft. Dies sei ein Zeichen, dass er den Laden weiterführen wolle. Er habe aber auch gesagt, dass die Umsätze leicht zurückgehen. Seit Juli 2021 bestehe auf dem neuen Gelände Baurecht für einen Vollsortimenter. Etwas Anderes dürfe dort derzeit nicht gebaut werden, auch wenn das Grundstück derzeit zum Verkauf angeboten werde. Im Ende entscheiden aber die Uttenreuther Bürger selber, ob der Laden bestehen bleibt, indem sie dort einkaufen oder eben nicht.

Vorstellung des Gesamtwerkes Haushalt und Finanzplan
Fr. Nelkel (Kämmerin) stellt den Haushalt 2023 vor: Am 18.1.23 habe der Haushaltsausschuss getagt. Dort sei einiges gestrichen worden, so dass der Haushalt jetzt tragfähig sei. Er habe ein Gesamtvolumen von 23,7Mio€ wovon fast 10Mio€ auf Investitionen entfallen. Im Verwaltungshaushalt seien 2,7Mio€ für Personalkosten (Kinderbetreuung und Bauhof) geplant. Für die Vereinsförderung sind knapp 100.000€ enthalten.
In der Kinderbetreuung gebe es geplante Defizite von 100.000€ für die Mittagsbetreuung, 390.000€ für das Kinderhaus Lummerland, 80.000€ für den Hort und 213.000€ für den Waldkindergarten. Sie empfehle dringend diese Defizite durch eine Gebührenerhöhung ab September zumindest zum Teil aufzufangen. Je nach Höhe sei in 2024 nochmals eine Erhöhung notwendig.
Für Wasser und Kanal wurden die Rücklagen in 2022 aufgebraucht, dies können auch in 2023 nicht wiederaufgebaut werden. Die Gebühren wurden bereits in 2022 erhöht, dies reiche aber nicht aus, daher müsse nachkalkuliert werden.
Im Bestattungswesen werde ein Defizit von 46.000€ anfallen, eine Gebührenerhöhung führe hier nicht zu wesentlichen Mehreinnahmen. Das Carsharing laufe ab jetzt über den Verein Carsharing Erlangen und belaste dadurch die Verwaltung weniger.
Die Steuereinnahmen der Gemeinde werden sich insgesamt auf 8,3Mio € belaufen. An die Verwaltungsgemeinschaft und den Landkreis sind 4,5Mio€ zu zahlen. Die verbleibenden 3,9Mio€ können investiert werden, dies reiche aber in 2023 nicht aus, daher müsse ein Kredit aufgenommen werden. Dieser soll durch die Erhöhung der Grundsteuer und der Kinderbetreuungsgebühren verringert werden. Nach Umsetzung der Grundsteuerreform in 2025 müsse der Hebesatz geprüft werden.
Im Vermögenshaushalt werden im Zeitraum von 2022 bis 2024 insgesamt 3,1Mio€ in das Wasserwerk Weiher III investiert. Für die Sanierung des mittleren Abschnittes der Ortsdurchfahrt seien zunächst 2,3Mio€ zu zahlen, davon werde das staatliche Straßenbauamt 1,15Mio rückerstatten, die restlichen Kosten habe die Gemeinde zu tragen. Auch beim Regenüberlaufbecken in Weiher sei die Gemeinde in Vorleistung gegangen. Hier müssen, genauso wie für die Wasserversorgung, Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Die genaue Verteilung auf die einzelnen Haushalte müsse von einem Fachbüro berechnet werden, dieses könne aber wegen Kapazitätsmangels erst in 2025 für einen Rückfluss des Geldes an die Gemeinde sorgen. Neben den Abgaben an den Wasser- und Abwasserzweckverband müsse die Gemeinde auch in die eigenen Netze investieren. Hier sind 1,8Mio€ für das Kanalnetz und ca. 1Mio€ für Wasserleitungen notwendig.
Bis zum Beginn des Neubaus für die Feuerwehr werden Honorare in Höhe von ca. 150.000€ für die Fachplaner fällig. Ein neues Fahrzeug (Gerätewagen Logistik) sei bereits bestellt und werde in 2023 geliefert. Die Kosten von 385.000€ werden durch eine Förderung von 70.000€ reduziert. Ab 2025 soll die Grundschule energetisch saniert werden. Hierfür seien 1,12Mio€ vorgesehen.
Es habe sich über die letzten Jahre aus verschiedenen Gründen ein Investitionsstau gebildet. Nun sei zur Bewältigung dieser Mamutaufgaben die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 5Mio€ notwendig. Dieser solle aus den Verbesserungsbeiträgen spätestens in 5 Jahren zurückgezahlt werden. Ferner sei zur Finanzierung notwendig sehr viele der Grundstücke und Wohnungen der Gemeinde zu verkaufen.
Hr. Ruth ergänzt: Die Gemeinde dürfe keine Kosten für die Wasserver- und –entsorgung übernehmen. Sie sei verpflichtet diese Kosten zu 100% an die Bürger weiter zu verrechnen. Auch die Zinsen, die sie hier für einen Kredit zahlen muss, müsse sie den Bürgern berechnen. Die Gemeinde habe nur die Möglichkeit den Wasserpreis stark anzuheben oder die Kosten über Verbesserungsbeiträge umzulegen.
Uttenreuth biete ein hohes Niveau bei der Kinderbetreuung, das sei gut so, aber die Eltern müssen sich an den Kosten beteiligen.

TOP 4. Haushalt 2023 – Erhöhung der Grundsteuer ab 01.01.2023 von 340 v. H. auf 450 v. H.
Hr. Leeb (BG): Der Hebesatz von 450 solle bis 1.1.25 eingefroren werden. Erst dann lasse sich abschätzen wie sich die Grundsteuerreform auswirkt.
Fr. Nelkel: Der Hebesatz werde ohnehin jährlich mit der Haushaltssatzung neu festgelegt. Sie wolle mit diesem Beschluss die Änderung lediglich deutlich bewusstmachen.
Hr. Horlamus (SPD): Eine Steigerung des Hebesatzes sei ok. Erlangen sei auf einen Satz von 425 zurückgegangen, daher seien in Uttenreuth 400 angemessen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Der Haushalt sei schwierig, daher müsse die Gemeinde den Bürgern etwas zumuten und die Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
Hr. Ruth: Die Hebesätze in anderen Gemeinden seien aktuell z.B. in Adelsdorf 500, in Lonnerstadt und Mühlhausen 600.
Hr. Scherzer (CSU): Ein Hebesatz von 450 sei notwendig, um den Haushalt zu genehmigen. Diese Erhöhung bedeute für ein normales Einfamilienhaus 100 bis 120€/Jahr mehr, das sei nicht besonders viel.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Die Immobilienpreise seien gestiegen, die Grundsteuer sei nicht gestiegen. Die Grundsteuer sei die letzte Vermögenssteuer, die es in Deutschland gebe, alle anderen Steuern würden nach Einkommen erhoben. Früher habe jeder Bürger im Schnitt auf 50m² gelebt, heute sei es deutlich mehr. Die Grundsteuer könne ein Anreiz sein vom großen allein genutzten Wohnraum in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Er beantrage daher den Hebesatz auf 500 festzulegen.
Der Antrag über diesen Hebesatz abzustimmen wird mit 7:12 abgelehnt.
Mit 15:4 wird beschlossen den Grundsteuerhebesatz von 340 auf 450 zu erhöhen.

TOP 1. Beschlussfassung zum Stellenplan 2023
Der Stellenplan wird einstimmig befürwortet.

TOP 2. Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Der Haushalt 2023 sei genehmigungsfähig, wenn die Sparabsichten in den Finanzplan mit aufgenommen werden. Es müsse zumindest in einem Text aufgenommen werden, dass 2024 bis 2027 starke Änderungen notwendig sind. Einsparungen und Einnahmenerhöhungen sollen baldmöglichst auf die Tagesordnung des Gemeinderates und dort beschlossen werden. Falls möglich, sollen sie bereits ab 2023 wirksam werden. Sie könne sich einen Cut von z.B. 10% bei allen Haushaltsstellen vorstellen.
Fr. Nelkel: Ein Cut sei machbar.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Kann der Haushalt wie vorgelegt beschlossen werden, um die Gemeinde zahlungsfähig zu halten und anschließend beschlossen werden, dass in allen Stellen 10% zu sparen sind? Hr. Ruth: Ja, dies müsse demnächst so beschlossen werden oder den einzelnen Stellen müsse mitgeteilt werden, dass sie nur 10% weniger ausgeben können als im Haushalt angesetzt.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Die laufenden Planungen sollten umgesetzt werden. Es dürfe aber auf keinen Fall mehr so sein, dass eine Umsetzung im Gemeinderat beschlossen wird, nur weil „es im Haushalt steht“. Der Haushalt gebe nur den Rahmen vor.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Grundstücke zu verkaufen sei vertretbar, aber es dürfe in keinem Fall alles verkauft werden, denn auch künftige Generationen brauchen noch Geld. Ferner brauche die Gemeinde Immobilien, um die Preise niedrig zu halten. Im Haushalt gebe es Posten, die aus vielen Kleinigkeiten bestehen und die Ausgaben daher nicht zur Genehmigung in den Gemeinderat kommen. Auch hier müsse auf die einzelnen Posten geachtet werden.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Den Kredit von 5 Mio € bereits in 2028 abzuzahlen könne knapp werden. Gibt es die Möglichkeit diesen flexibel länger abzuschießen? Fr. Nelkel: Das Kreditinstitut habe gesagt, man könne den Kredit auf 35 Jahre mit einer Zinsbindung auf 5 Jahre abschließen. Nach 5 Jahren habe die Gemeinde dann die Möglichkeit zur Sondertilgung.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Im Haushalt seien Lohnsteigerungen von 4% in 2023 und 2% in 2024 eingeplant. Bisher gebe es noch keinen neuen Tarifvertrag. Der Abschluss werde aber vermutlich deutlich höher ausfallen, wie soll das bezahlt werden? In der Erläuterung stehe der Grundsatz: „Vermögensveräußerung nur für Vermögenserwerb“. Die Gemeinde solle sehr viel verkaufen und erhalte dafür ein Regenüberlaufbecken, ein Wasserwerk, eine Finanzierung für das Defizit in den Kinderbetreuungseinrichtungen, aber kein neues Vermögen. Dies passe nicht zusammen. Fr. Nelkel: Eine höhere Lohnsteigerung könne der Haushalt auffangen. Die Investitionen würden im Anlagevermögen dargestellt und stellen somit ein Vermögen der Gemeinde dar.
Hr. Mirsberger (CSU): Die Gemeinde habe in den letzten Jahren viel gekauft, jetzt müsse sie halt verkaufen.
Der Finanzplan wird mit dem Zusatztext einstimmig beschlossen

Top 3. Erlass der Haushaltssatzung 2023
Die Haushaltssatzung wird mit einer Gegenstimme beschlossen.

TOP 5. Kreditaufnahme der Gemeinde Uttenreuth
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Es gab einen Sanierungsstau, daher stehen jetzt viele große Projekte parallel an. Z.B. sei das Regenüberlaufbecken im Habernhofer Weg seit 15 bis 20 Jahren in der Diskussion, auch der Feuerwehrhausneubau wäre früher möglich und damit günstiger gewesen.
Hr. Scherzer (CSU): Es sei weder die Schuld der Kämmerin noch des Gemeinderates, daß jetzt die Verschuldung stark steigt. Niemand solle sagen „Warum habt ihr das nicht eher gemacht?“, für jedes Projekt gebe es andere Gründe.
Hr. Leeb (BG): Die Entscheidung falle nicht leicht, aber es geht jetzt einfach nicht anders.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Immerhin stehe Uttenreuth noch besser da als andere Gemeinden.
Hr. Horlamus (SPD): Die Gemeinde müsse sparen, das sei schon länger klar.
Hr. Ruth bedankt sich bei Fr. Nelkel für die Ausarbeitung des Haushaltes und für die Einarbeitung von Fr. Spähn, die sie dabei gemacht habe. Fr. Spähn werde die Kämmerei von Fr. Nelkel übernehmen.
Eine Kreditaufnahme von 5 Mio € nach Genehmigung des Haushaltes wird einstimmig beschlossen.

TOP 6. Vorsorgliche Erhöhung des Kassenkredits gemäß Art. 69 bis zum Erlass der Haushaltssatzung
Hr. Ruth: Der Kassenkredit der Gemeinde solle auf 1,5 Mio € erhöht werden, damit die Gemeinde bis zur Genehmigung des Haushaltes zahlungsfähig bleibt. – einstimmig

TOP 7. Anpassung Förderrichtlinie aufgrund neuer Fördersituation auf Bundesebene
Hr. Ruth: Die Idee beim Förderpaket der Gemeinde sei gewesen, Förderlücken zu schließen. Jetzt habe Fr. Moll mitgeteilt, dass es für Wärmedämmung in Eigenleistung eine Förderung gebe. Es sei bisher kein Antrag bei der Gemeinde zu dieser Förderung eingegangen, daher sollte sie gestrichen werden. – einstimmig

TOP 8. Projekt Senioren- und Familienwohnen Erlanger Straße 7 & 9 – Sachstandsbericht und Detailentscheidung hinsichtlich zwei großer Familienwohnungen
Hr. Ruth: Im aktuellen Plan für die Bebauung sei die rollstuhlgerechte Wohnung im Haupthaus geplant. Es sei aber noch unklar, ob die Größe der Technikräume ausreicht. Wenn nicht, müsse die Wohnung weichen. Hr. Gräßl (Architekt) und die Gewo schlagen vor den hinteren Anbau zu verlängern. Dies sei möglich, weil die Richtlinien geändert würden. Es könnten dort 2 5-Zimmer-Wohnungen entstehen. Die Zulässigkeit dieser Änderung müsse vom Landratsamt noch geprüft werden.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Wenn der Vorschlag vom Architekten und der Gewo kommt und förderfähig sei, sei dies eine gute Sache.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Falls die rollstuhlgerechte Wohnung im Haupthaus nicht realisiert werden kann, sollte sie im Erdgeschoss des Anbaus sein. Daneben sei dann noch Platz für eine 2-Zimmer-Wohnung. Hr. Ruth: wegen des Geländegefälles werden zum Anbau evtl. Stufen notwendig.
Hr. Leeb (BG): Die Entscheidung sollte schnellstmöglich fallen, damit es keine weitere Verzögerung gibt.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Für diesen Bau sei Einkommensorientierte Förderung geplant gewesen, dies müsse unbedingt so bleiben.
Hr. Ruth schlägt vor zu beschließen, dass der Bau erweitert werden darf, die rollstuhlgerechte Wohnung bleiben muss und möglichst viele geförderte Wohnungen entstehen sollen.
Der Antrag wird gegen 6 Stimmen angenommen.