Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

25. 6. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 28.3.2023


Öffentlicher Teil 28.3.23 gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 28.03.2023
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Abschlussbericht Machbarkeitsstudie Erlanger Str. 8
4. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB • Beschluss des erneuten Entwurfes • Auslegungsbeschluss des erneuten Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. §4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB
5. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
6. Änderung der Spielplatzsatzung der Gemeinde Uttenreuth
7. Schülerbeförderung Weiher der 1. und 2. Jahrgangsstufen für das Schuljahr 2023/2024
8. Ausschreibung Mittagsverpflegung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
9. Erhöhung der Betreuungsbeiträge für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2023
10. Straßenreinigung Gemeinde Uttenreuth – Reduzierung Kehrtermine / Umfang Straßenkehrung

Es fehlen: Hr. Leeb, Hr. Mirsberger, Hr. Horlamus

Bürgerfragestunde
Das Ausfahren aus der Liegnitzer Straße Richtung Süden sei gefährlich, da viele Fahrzeuge fahren und nicht rechts vor links beachten. Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Man denkt man habe Vorfahrt, dies stimme nicht, denn die Liegnitzer Straße sei eine Spielstraße und habe daher keine Vorfahrt.
Warum wurde der Vorschlag, das Einfahrtverbot in den Schleifweg von Osten am Wochenende aufzuheben, nicht umgesetzt? Hr. Ruth (Bürgermeister): Die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen liege beim Landratsamt. Der Bescheid laute, dass max. 2 Zusatzschilder zum Ende der Einbahnstraße erlaubt seien. Für die Freigabe bräuchte man aber ein weiteres Schild: „Mo-Fr 7-20 Uhr“. Hr. Funk (BG): Kann man Bus und Fahrrad frei auf ein Schild schreiben?
Könnten die Duschen in der Turnhalle wieder mit Warmwasser versorgt werden? Hr. Ruth wird dieses veranlassen.
Die Verlegung von Glasfaserkabeln hat an vielen Stellen zu Schotterrillen geführt. Diese waschen langsam aus. Wann werden sie geschlossen? Hr. Ruth: Normalerweise müsse abends wieder zugeschüttet sein, asphaltiert werde demnächst alles auf einmal.
Bitte mehr der Erklärungsschilder für den verkehrsberuhigten Bereich, Spielstraße aufhängen.
Wann wird die Stabstelle Klima und Umwelt wieder besetzt? Hr. Ruth: Es habe bereits Vorstellungsgespräche gegeben, ein neuer Vertrag sei aber noch nicht unterzeichnet.

TOP 3. Abschlussbericht Machbarkeitsstudie Erlanger Str. 8
Die Architekten Lübeck und Summa stellen ihre Studie zum alten Bahnhof vor (sie haben auch die Sanierung des Glockenhauses in Spardorf geplant). Die zentrale Lage an der Staatsstraße spreche für ein öffentliches Gebäude, das von Privatpersonen und Vereinen genutzt werde. Es habe 92m² Nutzfläche, der Keller habe ein Kreuzkappengewölbe, sei aber für eine Nutzung zu niedrig. Das Gebäude bestehe unten aus Sandstein und im Obergeschoss aus Fachwerk. Die obere Holzverkleidung wurde durch Putz ersetzt. Wenn man das Obergeschoss öffentlich nutzen will, müsse die Decke des Erdgeschosses verstärkt werden. Im Erdgeschoss sollten die beiden Räume durch einen Durchbruch verbunden werden. Ansonsten sei die Substanz gut. Es gebe Asbest in stark gebundener Form, dieser müsse ausgebaut werden, was kein Problem sei. Der Windfang sollte zurückgebaut werden.
Die Staatsstraße werde in 1,5m Abstand vorbeiführen und liege tiefer. Daher müsse ein barrierefreier Zugang von einer anderen Seite, z.B: Norden, sein. Die Außenfläche von 230m², müsse gut gestaltet werden. Ein öffentliches, behindertengerechtes WC könnte in Norden in einem Anbau sein und würde im Haus z.B. eine Teeküche ermöglichen. Die Modernisierung des Hauptgebäudes werde 300 bis 400.000€ kosten, mit der Erweiterung werden es zusätzlich 200.000€. Incl. Außenbereich werde die Sanierung gut 700.000€ kosten.
Hr. Ruth: Die Gemeinde habe aktuell nicht genügend Geld, aber von der Städtebauförderung sei das Bahnhof als Leuchtturmprojekt eingestuft.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Wenn die Städtebauförderung einen Zuschuss verspricht und im Workshop herauskam, dass es von Bürgern gewünscht wird, könnte eventuell ein Bürgerfonds gegründet werden, der die Sanierung unterstützt.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Das Häuschen sei schön, aber an dieser Stelle nicht mehr passend. Es wirke dort als Fremdkörper. Es wäre für den Bereich besser eine Grünfläche zu haben. Daher sollte auch abgestimmt werden, dass das Planungsbüro einen Plan für die Fläche erstellt und bei der Städtebauförderung gefragt werde, ob dort auch andere Ziele als die Sanierung gefördert würden.
Fr. Finger (Die Unabhängigen): Wie hoch wäre der Förderbeitrag? Hr. Ruth: 60% der förderfähigen Kosten.
Hr. Exner (CSU): Es sollte nach dem Neubau der Feuerwehr der Bauhof umziehen und das Gebäude für die Bürger genutzt werden. Der Bahnhof sollte verkauft werden. Fr. Kreitz (Die Grünen): Dies wurde bereits diskutiert, aber der Bauhof passe nicht ins alte Feuerwehrhaus.
Hr. Scherzer (CSU): Die CSU habe bereits im April 2022 beantragt das Gebäude meistbietend zu verkaufen. Er habe nicht den Eindruck, dass die alten Uttenreuther daran hängen. Die Gemeinde brauche Geld und dies sei eine gute Möglichkeit.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Das Gutachten war wichtig, da jetzt Zahlen auf dem Tisch liegen. Leider wurden die Nebenkosten der Sanierung vernachlässigt und die Architektenkosten fehlen. Je länger man warte, desto teurer werde die Sanierung. Sie werde eher 700- 900.000€ kosten. Die Gemeinde mache Schulden und verkaufe Grundstücke, wie kann sie dann jetzt dieses Gebäude sanieren wollen? Der Gemeinderat sollte jetzt beschließen, dass es abgerissen wird, da es ohnehin zu dicht an der Straße steht. Gerne kann dies auch erst nach der Nutzung als Büro für die Baufirma geschehen. Das Thema sollte abgeschlossen werden, und das könne nur ein Abriss sein.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Es werde nicht besser, aber es sollte auch nicht verkauft werden, weil die Gemeinde damit die Planung aus der Hand gebe. Man könnte einen Teil an die angrenzenden Hausbesitzer im Norden verkaufen. Der Rest sollte Freifläche bleiben.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Im Workshop wurden Wünsche geäußert. Die Gemeinde habe noch Räume, die gemietet werden können.
Hirschmann (Die Grünen): Ein Abriss vernachlässige die Uttenreuther Geschichte. Wir sollten unsere Identität erhalten.
Hr. Funk (BG): Er sei auch alter Uttenreuther, trotzdem wolle er auf keinen Fall eine Sanierung, einen Verkauf könne er sich auf lange Sicht vorstellen.
Der Beschluss wird vertagt bis die Kosten für einen Grünplan und einen Abriss geklärt sind und der Bürgermeister mit den nördlichen Nachbarn gesprochen hat.

TOP 4. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB • Beschluss des erneuten Entwurfes • Auslegungsbeschluss des erneuten Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. §4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB
und
TOP 5. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
Es soll zur Sicherheit Baurecht am Lummerland geschaffen werden, falls das Kinderhaus in Zukunft erweitert werden muss. Einige kleinere Änderungen an der Planung werden einstimmig angenommen.

TOP 6. Änderung der Spielplatzsatzung der Gemeinde Uttenreuth
Hr. Ruth: Die Spielplatzsatzung legt u.a. fest, wann ein Bauherr einen Spielplatz mitbauen muss bzw. wie dieser Bau durch eine Geldzahlung an die Gemeinde abgelöst werden kann. Die Basis für die Ablösesumme sei bisher der Bodenrichtwert. Davon solle nun abgewichen werden.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Warum soll aus dem „soll“ in der Satzung ein „ist“ werden? Hat dies eine rechtliche Auswirkung? Hr. Ruth: Es sei eine inhaltliche Änderung. „soll“ lasse mehr Freiheiten. Die Verwaltung müsse dann entscheiden, ob ein Spielplatz abgelöst werden darf oder nicht.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Mit einem Kleinkind mal eben in den Sandkasten am Haus zu gehen sei angenehmer als mit allem, was man braucht, den für ein Kind weiten Weg zum Spielplatz zu laufen. Die Option für einen Spielplatz am Haus sei optimal.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Eine Reduzierung des Bodenrichtwertes geht davon aus, dass der Grund für einen Spielpatz weniger wert sei als der für ein Haus. Wer verkauft sein Grundstück für 25% des Preises, nur weil ein Spielplatz drauf errichtet werden soll? Im Beispiel macht die Ablöse jede Wohnung um 1% teurer, das sei vertretbar.
Hr. Böhm (CSU): Eine kleine und eine große Wohnanlage müssten die gleiche Größe Spielplatz (mindestens 60m²) haben, das sei unfair.
Hr. Ruth: Die Gemeinde könne Grundstücke als Gemeinbedarf kennzeichnen. Dadurch werden sie automatisch weniger wert. Die Ablöse solle ein Ausgleich der reellen Kosten sein.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): 60m² ergeben knapp 5 Stellplätze. Was einer Stellplatzablöse von 25.000€ für diese Fläche entspricht. Ein Spielplatz sollte nicht billiger in der Ablöse sein.
Fr. Finger (Die Grünen): Wie groß muss eine Wohnanlage sein, damit die Satzung greift? Fr. Bänisch (Verwaltung): In der bayerischen Bauordnung stehe: bei mehr als 3 Wohnungen.
Es wird beschlossen, dass bei es beim „soll“ in der Satzung bleibt. In die Berechnung der Ablöse gehen bei kleineren Anlagen die Quadratmeter der Wohnfläche in die Berechnung ein und der Bodenrichtwert wird mit dem Faktor 0,5 einberechnet.

TOP 7. Schülerbeförderung Weiher der 1. und 2. Jahrgangsstufen für das Schuljahr 2023/2024
Die Grundschüler der 1. und 2. Klasse werden derzeit mit 3 Kleinbussen von Weiher bis vor die Schule in Uttenreuth gefahren. Dieser Fahrdienst kostet die Gemeinde ca. 32.000€ / Schuljahr. Alternativ könnten die Kinder jeweils ein 365€-Ticket für den ÖPNV bekommen und mit dem Linienbus nach Uttenreuth fahren.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Es sei nachvollziehbar, dass man gewohnte Annehmlichkeiten ungern aufgibt, aber es gebe eine gute Alternative: den Bus, der um 7:30 Uhr in Weiher leer startet. Wegen der Baustelle in Uttenreuth sollten die Kleinbusse noch bis 2024 fahren. In Großstädten schaffen die Kinder es auch mit Bus oder U-Bahn in die Schule zu fahren. Für die sozialen Kontakte sei es gut, wenn die Weiherer mit ihren Uttenreuther Mitschülern ein Stück gemeinsam laufen würden. Die meisten Kinder gehen inzwischen in die Mittagsbetreuung oder den Hort. Wieviele Kinder fahren direkt nach Schulschluss nach Weiher? Fr. Bänisch: Derzeit sind es 3 Kinder.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Die Beförderung koste die Gemeinde 32.000€, die Tickets kosten ca. 10.000€.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Man könnte nur die 1. Klässler befördern, sie seien noch recht klein. Ein 6-Jähriger habe so viele Änderungen, da wäre es schon eine Hilfe. Ab der 2. Klasse schaffen die Kinder es dann alleine. Es könnte 2 Wochen jemand im Bus mitfahren, der ein Auge auf die Kinder hat.
Fr. Schobert (CSU): für kleine Schüler gebe es Schulbusbegleiter, das seien größere Schüler, aber es könnten auch Eltern mitfahren.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Auch bei den Kleinbussen komme es immer wieder vor, dass ein Kind den Bus verpasst und dann nicht wisse wie es nach Hause kommt. Beim ÖPNV könne es einfach auf den nächsten Bus warten.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Am 21.3. seien bei gutem Wetter 30 Leute, viele kleine und wenige große Schüler in den 7:30 Uhr Bus gestiegen. Er halte derzeit fast an der Schule. Für den Rückweg reiche bei 3 Kindern ein Auto. Fr. Bänisch (Verwaltung): In dem Fall müsste für die 3 Kinder die Buskarte und das Taxi gezahlt werden.
Fr. Finger (Die Grünen): Auch Erstklässler sollten in der Lage sein die Hauptstraße zu überqueren. Alle Schüler aus dem Süden Uttenreuths müssten dies tun.
Hr. Wölfel (BG): Es gehe nur um Erstklässler. Solange ein Bus leer in Weiher startet, werde es gehen. Wenn es diesen nicht mehr gebe, müsse neu beschlossen werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Seine Tochter sei 6 Jahre alt und er traue ihr das Busfahren zu. Die Gemeinde müsse Helikoptereltern nicht unterstützen. Es seien nur 2 Haltestellen!
Hr. Böhm (CSU): Nur die Zweitklässler im 7:30-Bus fahren lassen, werde nicht die Hälfte sparen, da jetzt 3 Busse fahren.
Der Gemeinderat entscheidet sich mit 16:3 Stimmen gegen die Beförderung der Erst- und Zweitklässler in Minibussen. Mit 10:9 wird die Beförderung nur noch der Erstklässler abgelehnt und die Beendigung dieser freiwilligen Leistung durch die Gemeinde beschlossen
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Es sollten Schülerlotsen für Weiher und auch eine Begleitung in den ersten 2-3 Wochen im Bus gefunden werden.

TOP 8. Ausschreibung Mittagsverpflegung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Hr. Ruth: Die Ausschreibung für die Mittagsverpflegung sei turnusmäßig fällig. Es solle nicht mehr mit 100% „Bio“ bestanden werden, weil dies die Angebote deutlich reduziere.
Fr. Bänisch (Verwaltung): Für die Wirtschaftlichkeit werden Punkte für die verschiedenen Kriterien vergeben. Der Anbieter mit den meisten Punkten bekomme den Auftrag.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Ein Bio-Zertifikat müsse sein, auch wenn es teurer wird.
Hr. Exner (CSU): Die Lebensmittelpreise seien stark gestiegen. Ein Biosiegel erhöhe die Kosten massiv, das müsse klar sein.
Hr. Mirsberger (CSU): Wir können nicht 2 Essen anbieten. Für einige Familien werde es mit Bio-Zertifikat einfach zu teuer.
Gegen 3 Stimmen wird beschlossen, dass ein Bio-Zertifikat in der Ausschreibung nur noch als eines der Kriterien herangezogen wird.

TOP 9. Erhöhung der Betreuungsbeiträge für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2023
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): 1. Schade, dass wir jetzt hier die Gebühren erhöhen müssen und vor 6 Wochen hätte die Grundsteuer um 50 Prozentpunkte mehr erhöht werden können und wurde es nicht. 2. Im Waldkindergarten findet die Betreuung gerade als 4-Tagewoche statt. Die Eltern sind wütend und wollen in erster Linie eine Regelbetreuungszeit, egal wie hoch die Erhöhung ausfällt. Es könne nicht sein, dass für eine Reduzierung der Leistung ein höherer Beitrag gezahlt werden müsse. 3. Die Beiträge sind in Krippe und Kindergarten sehr unterschiedlich: Im Kindergarten koste die Betreuung von 8-15 Uhr die Eltern lediglich 88€. In der Krippe seien es 407€. Der Elternbeitrag sollte daher nicht rein prozentual, sondern pauschal für alle Eltern um mindestens z.B. 23€ erhöht werden. Nur der Rest sollte prozentual berechnet werden. Diese %-Zahl könne so berechnet werden, dass die Gesamtsumme gleich bleibe.
Hr. Ruth: Diese Erhöhung bedeute, dass die ersten Stunden teurer werden als die weiteren. Der Waldkindergarten sei personell sehr geschwächt, es fehlen 4 Leute. Es werden aber nur die angebotenen Tage verrechnet.
Fr. Horlamus (SPD): Bekommt die Gemeinde für die Krippenplätze auch den 100€-Zuschuss vom Freistaat? Fr. Bänisch (Verwaltung): Nein, aber die Eltern bekommen 250€ Familiengeld ab dem 13. Lebensmonat des Kindes.
Hr. Mirsberger (CSU): Wenn die Krippenkinder 250€ bekommen, können sie auch einen höheren Beitrag zahlen.
Hr. Exner (CSU): in Uttenreuth verdient der Großteil gut. Die Erhöhung von 10% sollte wie im Beschlussvorschlag beschlossen werden.
Die Erhöhung der Beiträge zum 1.9.2023 um 10% wird für die Kindergärten mit 13:6 beschlossen. Für 10% bei der Mittagsbetreuung stimmen 14:5 und beim Hort 16:3 Gemeinderäte.
Das Aussetzen der Erhöhung bis es im Waldkindergarten wieder Regelbetrieb gibt, wird mit 13:6 abgelehnt.
Hr. Ruth: Sollte es nicht gelingen in den Monaten bis September neue Erzieher für den Waldkindergarten zu finden, könnte dieser Antrag nochmals gestellt werden.

TOP 10. Straßenreinigung Gemeinde Uttenreuth – Reduzierung Kehrtermine / Umfang Straßenkehrung
Hr. Ruth: Vor 2 Jahren wurde der Turnus der Straßenkehrungen erhöht. Jetzt soll er als Sparmaßnahme wieder reduziert werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Einmal im November zu kehren, reiche bei den vielen Blättern z.B. auf der Liegnitzer Straße nicht aus, weil nasse Blätter rutschig sind. Ferner sei es dort abschüssig und die Straße werde von vielen Radlern und Schulkindern genutzt.
Es wird mit 14:5 beschlossen zum Turnus, wie er bis 2019 war, zurückzukehren.

Kommunale Maßnahmen zur Verkehrssicherheit während der Baustelle OD Uttenreuth
Hr. Ruth: Das Landratsamt habe eine Anliegerbeschränkung für die Marie-Gebbert-Straße verboten, da sie gleichzeitig mit einer Spielstraße nicht erlaubt sei.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Damit wird der Mühlweg zur Umleitungsstrecke? Hr. Ruth: Ja, der Mühlweg dürfe von jedermann befahren werden, allerdings im Schritttempo.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Man könnte den verkehrsberuhigten Bereich nur vor dem Kinderhaus einrichten und den Mühlweg als Anlieger frei ausschildern.
Mit 12:7 wird beschlossen, den verkehrsberuhigten Bereich vom Kinderhaus bis zur Raiffeisenstraße zu belassen.
Gegen 4 Stimmen wird beschlossen, dass der Bereich vom Bäcker Böhm bis zum Metzger Lang keine „Anlieger frei“-Kennzeichnung bekommen soll.
Es wird einstimmig beschlossen, beim Landratsamt zu beantragen, dass am Schleifweg unter dem Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ein Schild „Mo-Fr 7-20 Uhr“ und als Zweites „Fahrrad und Bus frei“ angebracht wird. Damit wäre die Regel, max. 2 Zusatzschilder eingehalten.